Betrachtet man die Entwicklung des Strompreises seit 2001, errechnet sich eine durchschnittliche Erhöhung des Haushaltsstrompreises von 5,9 Prozent. Auch für die nächsten Jahre ist mit Strompreiserhöhungen in dieser Größenordnung zu rechnen. Aber wie können sich Endverbraucher gegen diese Entwicklung „zur Wehr setzen“?
Dabei ist der Anteil an Steuern und Abgaben* (heute rund 41% des Strompreises) am stärksten gestiegen: bei einem Drei-Personen-Musterhaushalt mit 3.500 Kilowattstunden Verbrauch pro Jahr von 12,- auf knapp 29,- Euro seit 1998. Der reine Strompreis (Erzeugung und Vertrieb) stellt heute aber noch den größten Anteil dar und beträgt bei einem Musterhaushalt ca. 40,- Euro im Monat.
Endverbraucher und auch Kleinbetriebe, die den Bärenanteil an den Kosten der Energiewende tragen, haben kaum noch Möglichkeiten, Strom und damit Stromkosten einzusparen. Oft sind die Energiesparpotenziale der Verbrauchsgeräte schon ausgereizt. Gegen steigende Strompreise hilft aber das Konzept der Selbstversorgung mit Strom aus der eigenen Energiegewinnungsanlage. Die Erzeugung von Strom aus Photovoltaik-Solaranlagen wird immer populärer. Der Energieträger Sonnenenergie ist – mit saisonalen Schwankungen – praktisch immer verfügbar und kostenlos.
Moderne Solarstromanlagen arbeiten mittlerweile hocheffizient und sind im Anschaffungspreis so stark gesunken, dass selbst erzeugter Solarstrom schon jetzt gegenüber dem einkauften „Fremdstrom“ konkurrenzfähig ist. Und wer mehr Strom erzeugt als verbraucht, kann den überschüssigen Strom in das Stromnetz einspeisen und erhält dafür natürlich weiterhin eine Einspeisevergütung. Auf diese Weise wird der Abbau konventioneller Energiequellen im Strom-Versorgungssystem gefördert und die Energiewende beschleunigt.
Betreiber von Photovoltaik-Solarstromanlagen sind also in der glücklichen Situation und haben die Wahl zwischen zwei vorteilhaften Alternativen. Die Zukunft des Solarstroms liegt daher im Eigenverbrauch und in dessen enormen Kostenspar-Potenzialen.
* Die gesetzlichen Steuern und Abgaben setzen sich aus Belastungen durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, die Mehrwertsteuer und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zusammen.
Quelle: BDWE; ANTARIS SOLAR