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  • Berlin macht Photovoltaik zur Pflicht

    Berlin macht Photovoltaik zur Pflicht

    Berlin will das große Solarpotenzial besser nutzen, um das Ziel, 25 Prozent des Berliner Strombedarfs bis spätestens 2050 aus Solarenergie zu decken, zu erreichen.

    Am 02. März 2021 hat der Berliner Senat den Entwurf des Solargesetzes Berlin beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun zur Beratung und Beschlussfassung dem Abgeordnetenhaus vorgelegt.

    Die Solarpflicht soll ab dem 1. Januar 2023 gelten. Die Installation und der Betrieb von Photovoltaikanlagen sind dann für Neubauten und Bestandsgebäude, bei denen das Dach wesentlich umgebaut wird, mit einer Gebäudenutzfläche von mehr als 50 Quadratmeter verpflichtend. Neubauten müssen mindestens 30 Prozent ihrer Bruttodachfläche, Bestandsbauten mindestens 30 Prozent ihrer Nettodachfläche mit Photovoltaikanlagen bedecken. Für den Bestand muss die installierte Leistung jedoch bei Wohngebäuden mit maximal zwei Wohnungen drei Kilowatt und bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und Nichtwohngebäuden sechs Kilowatt nicht übersteigen. So wird sichergestellt, dass andere Dachnutzungen möglich bleiben. Extensive Gründächer lassen sich gut mit Photovoltaikanlagen kombinieren.

    Senatorin Ramona Pop: „Mit unserem Solargesetz kommt die Solarpflicht für alle Neubauten und für Bestand bei grundlegender Dachsanierung ab 2023. Berlin hat viele Dächer und damit auch sehr viel Potenzial für Solarenergie. Das wollen wir nutzen, denn Berlin braucht mehr Photovoltaikanlagen, um klimaneutral zu werden. Mit dem Solargesetz machen wir Berlin zum Vorbild in Sachen Klimaschutz und Energiewende für andere Länder und Kommunen.“

    Zudem sieht das Solargesetz Ausnahmen vor, zum Beispiel wenn das Dach nach Norden ausgerichtet oder wenn die Errichtung einer Anlage im Einzelfall technisch unmöglich ist. Anstelle von Photovoltaikanlagen auf dem Dach können auch solarthermische Anlagen oder Fassaden-PV-Anlagen gebaut werden. Würde die Pflicht im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen, kann eine Befreiung beantragt werden.

    Das Gesetzesvorhaben geht mit der Umsetzung des Masterplans Solarcity – einem vielfältigen Maßnahmenbündel zur Beschleunigung des Solarausbaus – einher.

    Pressemeldung des Berliner Senats: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1058907.php

    Mehr Informationen erhalten Sie auf der Webseite zur Solarwende Berlin unter https://www.solarwende-berlin.de/allgemein/masterplan-solarcity-berlin/monitoring

    Bild: „Berlin Skyline“, unter Creative Commons Lizenz, Quelle https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Berlin_skyline_2009.jpg

  • Zusatzförderung für ältere Photovoltaik-Anlagen

    Zusatzförderung für ältere Photovoltaik-Anlagen

    Falls Ihre Photovoltaikanlage älter als 20 Jahre alt ist und nicht weiter gefördert wird, hat der baden-württembergische Energieversoger Badenova eventuell ein interessantes Angebot für Sie.

    Das Angebot sieht vor, dass eine Zusatzförderung von vier Cent pro Kilowattstunde zum Jahresmarktwert Solar an die Betreiber gezahlt wird. Dafür müssen Sie den Tarif „Ökostrom Aktiv“ bei Badenova abschließen, der leider nur im Marktgebiet von Badenova verfügbar ist (Baden-Baden und Nord-Schwarzwald). Ob Sie in das Geschäftsgebiet fallen, erfahren Sie auf der Seite von Badenova. Der Tarif basiert auf einem Fondsmodell und unterstützt neue Erneuerbaren-Anlagen in der Region.

    Als Betreiber einer ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen unter 10 kW erhalten Sie für jede Kilowattstunde eingespeisten Solarstrom den Jahresmarktwert Solar und 4 Cent pro Kilowattstunde zusätzlich.

    Die genauen Details erhalten Sie hier: https://www.badenova.de/post-eeg/

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