Aktuelle Richtlinien

Errichtung von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung für alle Antragsteller z.B. Conergy DW-Systeme.

Fördersatzhöhe je angefangene Quadratmeter installierte Kollektorfläche: 60 EUR (mindestens jedoch 410 EUR für eine Anlage zur Warmwasserbereitung)

Errichtung von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung z.B. Conergy HS-Systeme

Fördersatzhöhe je angefangene Quadratmeter installierte Kollektorfläche: 105 EUR

Errichtung von großen Solarkollektoranlagen auf Wohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten oder bei Nichtwohngebäuden mit mind. 500 m² installierte Kollektorfläche für alle Antragsteller

Fördersatzhöhe je angefangene Quadratmeter installierte Kollektorfläche: Auf Anfrage

Errichtung von großen Solarkollektoranlagen zur Bereistellung von Prozesswärme und solaren Kühlung

Fördersatzhöhe je angefangene Quadratmeter installierte Kollektorfläche: Auf Anfrage

Voraussetzungen für die Förderung

  • Der Fördermittelantrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Bertriebsbereitschaft der Anlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu stellen.
  • Anträge können zusammen mit dem Verwendungsnachweis (Rechnung) ab 2008 gestellt werden.
  • Zusammen mit dem Antrag sind Unterlagen zum Nachweis über die Betriebsbereitschaft der Anlage zu erbringen.
  • Größere Anlagen sollen zukünftig mit einer höheren Förderquote im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien gefördert werden. Hierzu ist eine Antragstellung vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages notwendig! Bereits begonnene Maßnahmen sind nicht förderfähig!
  • Solarkollektoren, die ab 2007 eine Prüfung nach DIN EN 12975 erhalten, müssen zusätzlich zu den bisherigen Fördervoraussetzungen das Prüfzeichen Solar Keymark tragen.
  • Die thermischen Solaranlagen – mit Ausnahme von Speicher- und Luftkollektoren – müssen mit einem geeigneten Funktionskontrollgerät oder einem Wärmemengenzähler ausgestattet sein. Bei Anlagen mit einer Mindestgröße von 20 m² bei Röhrenkollektoren oder 30 m² bei Flachkollektoren ist mindestens ein Wärmemengenzähler im Kollektorkreislauf erforderlich.

Voraussetzungen für die erhöhte Förderung bei heizungsunterstützenden Anlagen:

  • Es muss sich um einen Solar-Pufferspeicher oder Solar-Kombispeicher handeln.
  • Eine Mindest-Kollektorfläche von 10 m² bei Flachkollektoren, bzw. 8 m² bei Röhrenkollektoren muss gegeben sein. Es sind folgende Speichervolumina pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche erforderlich: 40 Liter bei Flachkollektoren, 50 Liter bei Vakuumröhrenkollektoren.

Verbesserte Förderung für Innovationen

  • Neu eingeführt wird ein „Innovationsbonus“ für besonders innovative Anwendungen oder Anlagenteile von nach diesen Richtlinien förderfähigen Technologien. Die neue Förderrichtlinie regelt abschließend, welche Anwendungen bzw. Anlagenteile in Frage kommen für große Solarkollektoranlagen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter  www.bafa.de. Der Antrag ist vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages zu stellen! Wird dies versäumt, kann nur eine Förderung im Rahmen der Basisförderung erfolgen.
  • Fördervoraussetzung für den Investitionsbonus ist, dass vor der Antragstellung beim BAFA kein Liefer– und Leistungsvertrag abgeschlossen wurde. Sonst kann höchstens im Rahmen der Basisförderung gefördert werden. Gleiches gilt bei Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kälteerzeugung.

Bitte beachten Sie: Alle EnergieRing Systeme erfüllen die notwendigen Fördervoraussetzungen.

Förderkurzübersicht

Eine Solaranlage lohnt sich immer, für Sie und für die Umwelt. Solaranlagen werden vom Staat mit 60 Euro bis 105 € je angefangenem Quadratmeter (m²) installierter Kollektorfläche bezuschusst.

 Staatliche Förderhöhe für Solarkollektoranlagen

  • zur ausschließlichen Warmwasserbereitung. Förderung bei Errichtung 60 € je angefangenem m² Kollektorfläche.
  • zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung. Förderung bei Errichtung 105 € je angefangenem m² Kollektorfläche.

Beispiel   Flachkollektor FACT (Future Aluminium Collector Technology)

Ausschließliche Warmwasserbereitung

  • FACT 6.2 m² Aluminiumrahmenkollektor wird mit 420,– € bezuschusst

Kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung

  • FACT 10.4 m² Aluminiumrahmenkollektor wird mit 1.155,– € bezuschusst

Förderung von Solarkollektoranlagen

Antragsverfahren

Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Förderfähig sind Vorhaben, die ab dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden (Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages) und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertiggestellt sind. Mit der Durchführung der Investition muss nicht gewartet werden, bis ein Antrag gestellt werden kann oder dieser durch das BAFA beschieden wird.

Es wird den Antragstellern empfohlen, sich bei Auswahl der Anlage zu informieren, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach der Förderrichtlinie erfüllt. Nähere Informationen hierzu finden Sie nebenstehend.

Die Antragstellung ist unter Verwendung des vorgeschriebenen aktuellen Antragsformulars und des Formulars der Fachunternehmererklärung vorzunehmen (siehe nebenstehend). Die Verwendung veralteter Antragsformulare ist nicht zulässig.

Eine Bearbeitung des Antrages ist nur möglich, wenn die folgenden Unterlagen vollständig eingereicht werden:

  •  Der Förderantrag (auf dem vorgeschriebenen Formular)
  •  Die Fachunternehmererklärung (auf dem vorgeschriebenen Formular)
  •  Die Rechnung (in Kopie)

Hinweis:

Für freiberufliche und gewerbliche Antragsteller kommt das Förderprogramm erst mit dem Tag der Erteilung der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission zur Anwendung.

Basisförderung von Solarkollektoranlagen:

1. Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung:

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung bis 40 m² Bruttokollektorfläche beträgt die Basisförderung 60 € je angefangenem m² Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 410 € je Anlage.

2. Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung:

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis 40 m² beträgt die Förderung 105 € je m² installierter Bruttokollektorfläche.

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m² Bruttokollektorfläche wird für die ersten 40 m² 105 € je m² Bruttokollektorfläche und für die darüber hinaus errichtete Bruttokollektorfläche 45 € je angefangenem m² Bruttokollektorfläche gewährt.

3. Erweiterung von Solarkollektoranlagen

Für die Erweiterung von bereits in Betrieb genommenen Solarkollektoranlagen um bis zu 40 m² Solarkollektorfläche beträgt die Förderung 45 € je zusätzlich installiertem, angefangenem m² Bruttokollektorfläche.

Bonusförderungen:

Besonders innovative oder effiziente Anwendungen von Solarkollektoranlagen können zusätzlich zur oben genannten Basisförderung mit den folgenden Bonus-Förderungen bezuschusst werden:

Kombinationsbonus für Kesseltausch

Die Errichtung einer Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung (bzw. zur solaren Kälteerzeugung oder zur Herstellung von Prozesswärme) wird zusätzlich mit einem Bonus gefördert, sofern gleichzeitig mit der Errichtung der Solarkollektoranlage der bisher betriebene Heizkessel ohne Brennwerttechnik (Öl, Gas) durch einen neuen Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt wird. Dieser Bonus wird auch bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m² gewährt.

Der Bonus beträgt pauschal 750 €. Diese Förderung ist bis zum 30.06.2008 (Tag der Antragstellung) befristet.

Der Bonus kann nur gewährt werden, wenn der Kesseltausch in Verbindung mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage vorgenommen wird. Ein bloßer Kesseltausch ohne Errichtung einer Solarkollektoranlage ist nicht förderfähig.

Gleichzeitigkeit von Kesseltausch und Installation der Solarkollektoranlage: Hierbei ist ein maximaler Zeitrahmen von sechs Monaten zwischen den Betriebsbereitschaftsdaten der Solarkollektoranlage und des Kesseltausches zu beachten. Außerdem muss die sechsmonatige Antragsfrist ab Herstellung der Betriebsbereitschaft der Solaranlage unbedingt eingehalten werden.

Der Bonus für den Kesseltausch muss zusammen mit der Förderung der Solarkollektoranlage beantragt werden. Die Installation des Brennwertkessels ist durch Rechung der Fachfirma nachzuweisen. Eine Rücknahme oder Stornierung von bereits gestellten Anträgen auf Förderung einer Solarkollektoranlage bzw. eine erneute Antragstellung mit dem Ziel den Bonus gewährt zu bekommen, ist nicht möglich.

Regenerativer Kombinationsbonus

Zusätzlich zu der Basisförderung für eine Solaranlage (s.o.) kann ein Bonus von 750 € gewährt werden, sofern gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage (gemäß Nr. 11.2 der Förderrichtlinie) oder eine förderfähige Wärmepumpenanlage (gemäß 11.3.1 der Förderrichtlinie) errichtet wird.

Gleichzeitigkeit der Maßnahmen: Hierbei ist ein maximaler Zeitrahmen von sechs Monaten zwischen den Betriebsbereitschaftsdaten der beiden Maßnahmen zu beachten.

Der regenerative Kombinationsbonus ist nicht mit dem Effizienzbonus (siehe unten) kumulierbar.

Effizienzbonus

Die Errichtung einer Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung (bzw. zur solaren Kälteerzeugung oder zur Herstellung von Prozesswärme) kann mit einem Effizienzbonus gefördert werden.

Dies gilt auch bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m².

Voraussetzung für die Gewährung des Effizienzbonus ist, dass die Solaranlage auf einem Gebäude errichtet wird, das einen besonders geringen Primärenergiebedarf hat und dies durch einen Energiebedarfsausweis nachgewiesen wird (s.u.).

Effizient im Sinne der Förderrichtlinien sind Gebäude, die die Anforderungen an den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust oder –transferkoeffizienten HT´ bei Wohngebäuden nach § Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 1 Tabelle 1, bei Nichtwohngebäuden nach § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 2 Tabelle 2 der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der jeweils geltenden Fassung Stufe 1: bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995 nicht überschreiten oder bei Gebäuden mit Baugenehmigung nach 1994 um mind. 30% unterschreiten oder Stufe 2: bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995 um mind. 30% unterschreiten oder bei Gebäuden mit Baugenehmigung nach 1994 um mind. 45% unterschreiten.

Die Systemeinbindung soll nach Maßgabe des Energieausweises auf der Grundlage des Energiebedarfs erfolgen. Außerdem wird der Effizienzbonus nur dann gewährt, wenn der hydraulische Abgleich sowie die gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage vorgenommen wurde.

Die Höhe der Förderung (Basisförderung plus Effizienzbonus) beträgt bei Stufe 1 das 1,5-fache und bei Stufe 2 das Zweifache der Basisförderung für die Solarkollektoranlage.

Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen:

  •  Energieausweis auf der Basis des Energiebedarfs nach EnEV 2007 oder Energiebedarfsausweis nach § 13 der EnEV 2002 oder EnEV 2004
  •  Nachweis über den hydraulischen Abgleich und die gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage. Dieser Nachweis ist in dem Formular der Fachunternehmererklärung zu erbringen.

Bonus für besonders effiziente Solarkollektorpumpen

Wird gleichzeitig mit der Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage eine besonders effiziente Solarkollektorpumpe eingebaut, so kann pro Pumpe ein Bonus von 50 € gewährt werden.

Als besonders effiziente Solarkollektorpumpen gelten Pumpen in permanent erregter EC-Motor Bauweise.

Der Bonus für die Solarkollektorpumpe muss zusammen mit der Förderung der Solarkollektoranlage beantragt werden. Die Installation de Solarkollektorpumpe ist durch Rechung der Fachfirma nachzuweisen und ist in der Fachunternehmererklärung aufzuführen.

Bonus für besonders effiziente Umwälzpumpen

Wird gleichzeitig mit der Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage eine besonders effiziente Umwälzpumpe eingebaut, so kann pro Heizungsanlage ein Bonus von 200 € bewilligt werden.

Die Umwälzpumpe muss Bestandteil eines hydraulisch und regeltechnisch optimierten Heizungssystems sein, das mit voreinstellbaren Thermostatventilen an den Heizkörpern und gegebenenfals mit weiteren Abgleicharmaturen ausgestattet ist.

Als besonders effiziente Umwälzpumpen gelten Pumpen, die die Bedingungen des freiwilligen Energielabels der Klasse A der Pumpenhersteller erfüllen. Ein Nachweis über den gemäß VOB/C – DIN 18 380 durchgeführten hydraulischen Abgleich ist mit dem Formular der Fachunternehmererklärung zu erbringen.

Der Bonus für die besonders effiziente Umwälzpumpe muss zusammen mit der Förderung der Solarkollektoranlage beantragt werden. Die Installation der besonders effizienten Umwälzpumpe ist durch Rechung der Fachfirma nachzuweisen und ist in der Fachunternehmererklärung aufzuführen.

Innovationsförderung

Erläuterungen zu den besonderen Fördertatbeständen werden unter der Rubrik Innovationsförderung aufgeführt.

Verfügbare Haushaltsmittel

Über die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel wird mit Hilfe der sogenannten „Förderampel“ (siehe Verweis unter „weiterführende Informationen“) Auskunft gegeben.

Ansprechpartner

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433/434/435
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-625
Telefax: 06196 908-800

Zur Kontaktaufnahme per E-Mail benutzen Sie bitte die Möglichkeit unter dem Menüpunkt „Kontakt“.

Lassen Sie sich von uns beraten

Wir beraten Sie gerne kostenlos, um gemeinsam mit Ihnen Ihre Förderungsvariante herauszufinden.

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